Geflügelpest
Informationen zum Geflügelpestvirus
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen weist alle Geflügelhalter auf die hohe Gefahr der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest über Wildvögel in Hausgeflügelbestände hin. Daher gilt derzeit eine Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Mittelsachsen.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Mittelsachsen unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/gefluegelpestvirus.html
Tierseuchenrechtliche_Allgemeinverfügung_ 26.03.2021
Allgemeinverfügung_Aufstallung_10.03.2021
Rückfragen richten Sie bitte direkt an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz.